Hierzu muss in unserem Büro ein Tafelausweis beantragt werden unter Vorlage des Personalausweises/Passes und eines Einkommensnachweises, z. B. ein Bescheid über Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz.
Für die Anerkennung anderer Einkommensnachweise, z. B. Rentenbescheid, Lohn- und Gehaltsbescheinigung, dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden:
Anzahl | Gehalt |
---|---|
Einzelpersonen | 1.000 € |
2 Personen | 1.300 € |
3 Personen | 1.600 € |
4 Personen | 1.900 € |
5 Personen | 2.200 € |
Für jede weitere Person | + 300 € |
Das Einkommen umfasst alle Einnahmen des Haushalts. Dazu gehören insbesondere Arbeitseinkommen (netto), Renten, Arbeitslosengeld I, Kindergeld, Unterhaltszahlungen, Zinsen, Mieteinnahmen.
Die neuen Tafelausweise können freitags von 16:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Tafelbüro beantragt werden. Die Besucher können an diesem Tag auch schon Lebensmittel bekommen. Den Ausweis erhalten sie beim nächsten Tafelbesuch.